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Naturschutz und Tierschutz: Wann ist es sinnvoll, jungen Wildtieren zu helfen – und wann nicht?

Mit dem Frühling kommt auch der Nachwuchs bei den Wildtieren in Berlin und Brandenburg. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen auf vermeintlich verletzte, kranke oder verwaiste Tierkinder stoßen und den Drang verspüren, diesen Tieren zu helfen. Doch Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte, Dr. Anne Zinke, warnt davor, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen, es sei denn, sie sind tatsächlich hilfsbedürftig. Nur verletzte, kranke oder offensichtlich verwaiste Tiere erfordern das Eingreifen des Menschen.

Dr. Zinke betont, dass etwa 90 Prozent der abgegebenen Wildtiere in Tierarztpraxen und Auffangstationen keine Hilfe benötigen. Das unnötige Entnehmen von Wildtieren aus der Natur kann für sie enormes Leid bedeuten und sogar zum Tod führen. Daher ist es wichtig, vor dem Handeln einige Fragen zu stellen, wie zum Beispiel, ob das Tier verletzt oder krank aussieht, ob es schwach und ausgezehrt wirkt, oder ob es sich in einer Gefahrensituation befindet.

Es wird empfohlen, das Tier eine Weile mit genügend Abstand zu beobachten, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Im nächsten Schritt sollten örtliche Tierschutzvereine, Wildtierstationen oder die Naturschutzbehörde kontaktiert werden, um Rat einzuholen. Auch die Polizei kann in manchen Fällen weiterhelfen oder vermitteln.

Besonders wichtig ist es, jungen Wildtieren wie Rehkitzen, Fuchswelpen und Hasenbabys mit Abstand zu begegnen und sie in Ruhe zu lassen. Die Elterntiere sind meist in der Nähe und kümmern sich um ihren Nachwuchs. Bei Wildschwein-Frischlingen ist Vorsicht geboten, da die Elterntiere aggressiv reagieren können. Jungvögel in der Ästlingsphase sind ebenfalls nicht hilflos, da ihre Eltern sie weiter versorgen. Es ist ratsam, die Tiere nicht mit bloßen Händen zu berühren, da der menschliche Geruch dazu führen kann, dass die Elterntiere sie verstoßen.

Im Falle von Wildunfällen im Straßenverkehr ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei sowie den Jagdpächter zu verständigen. Verletzte Tiere sollten nicht angefasst werden, und tote Tiere sollten nur mit Handschuhen an den Fahrbahnrand gezogen werden. Das Mitnehmen von totem Wild ist strafbar und wird als Wilderei betrachtet.

Insgesamt ist es wichtig, sensibel und verantwortungsbewusst mit Wildtieren umzugehen und nur dann einzugreifen, wenn es wirklich notwendig ist. Durch das Beachten dieser Tipps können wir dazu beitragen, dass die Wildtiere in Berlin und Brandenburg sicher und ungestört aufwachsen können.

Schneider

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